Wer ist förderfähig?
Die ILE Gesundes Fichtelgebirge und das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken stellen 2021 eine Gesamtsumme von 100.000 € zur Verfügung, die der Umsetzung von Kleinprojekten dient. Die Projekte müssen im Gebiet der ILE Gesundes Fichtelgebirge liegen, d.h. in Bad Alexandersbad, Bad Berneck, Bischofsgrün oder Weißenstadt und können sowohl von Vereinen, als auch von Stiftungen, Kommunen, Privatpersonen, Kirchen, Unternehmen etc. beantragt werden.
Wie erhalten Sie die Förderung?
Sie reichen als Träger von Kleinprojekten Ihren Antrag auf Förderung bis 15.02.2021 um 12:00 Uhr in der Geschäftsstelle der ILE Gesundes Fichtelgebirge ein. Wichtig ist, dass mit der Durchführung des Projektes noch nicht begonnen wurde und das Projekt bis zum 20. September 2021 abgewickelt wird. Die Geschäftsstelle prüft nach Eingang der Anträge alle Projektanträge auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen. Danach wählt ein interkommunales Entscheidungsgremium, das aus verschiedenen Interessengruppen besteht, anhand von zuvor festgesetzten Auswahlkriterien die Projekte, die über das Regionalbudget gefördert werden, aus. Die Kriterien sind folgende:
- Zielerreichung des Handlungsfeldes „…“ aus dem ILEK Gesundes Fichtelgebirge
- Naherholungswert in der Natur
- Verbesserung der Barrierefreiheit (Inklusion von Menschen mit Gehbehinderung, Sehbehinderung etc., Beseitigung allgemeiner Barrieren)
- Vernetzung des Angebotes der vier ILE-Kommunen Bad Alexandersbad, Bad Berneck, Bischofsgrün und Weißenstadt
- Innovationsgrad
- Nutzen für die Allgemeinheit
- Bürgerbeteiligung
Die Projekte müssen den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens‑, Arbeits‑, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Kleinprojekte müssen mindestens einem der Handlungsfelder der ILE, die im ILEK festgelegt wurden, entsprechen.
Eine Förderung von folgenden Projekten wird ausgeschlossen:
- bestehende Webseiten, die nur überarbeitet werden
- reine Abrissprojekte, bei denen nichts Neues entsteht
Nachdem die Auswahl vom Entscheidungsgremium getroffen wurde, wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der ILE Gesundes Fichtelgebirge und dem Träger des Kleinprojekts geschlossen, der die Umsetzungsmodalitäten regelt. Schließlich kann mit der Durchführung Ihres Projekts begonnen werden. Bis zum 01. Oktober 2021 muss der Durchführungsnachweis mit allen notwendigen Unterlagen (Rechnungen, Belege, Nachweise, Dokumentation etc.) bei der Geschäftsstelle der ILE Gesundes Fichtelgebirge eingegangen sein. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nachdem der Durchführungsnachweis durch die ILE Gesundes Fichtelgebirge kontrolliert wurde, sobald der Zuwendungsanteil des Regionalbudgets vom Amt für Ländliche Entwicklung eingegangen ist. Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Eine Übertragung an Dritte ist ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden nur Kleinprojekte, deren förderfähige Gesamtausgaben (netto) 20.000€ nicht übersteigen. Von dieser Summe können bis zu 80% der förderfähigen Nettokosten (= Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) gefördert werden. Ein Projekt erhält maximal 10.000€ Zuschuss. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500€ werden nicht gefördert. Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
Beispiele für förderfähige Kleinprojekte:
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Haben Sie noch offene Fragen?
Bei offenen Fragen wenden Sie sich jederzeit an die Geschäftsstelle der ILE Gesundes Fichtelgebirge. Ich helfe Ihnen gerne weiter.
ILE Gesundes Fichtelgebirge e.V.
Jägerstraße 9, 95493 Bischofsgrün
Theresia Pöschl
Mobil: 01512/8722247
E‑Mail: gesundes.fichtelgebirge@gmail.com
Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/