Das Förderprogramm besteht aus verschiedenen Bausteinen, die gezielt
Förderlücken schließen sollen.
Die Förderung stärkt vorrangig die Bereiche Digitalisierung, Barrierefreiheit und
Nachhaltigkeit in folgenden drei Förderbereichen:
1. Besucherstromlenkung
Durch Echtzeitdaten über die Auslastung stark frequentierter touristisch relevanter Parkplätze und touristischer Attraktionen möchte das Bayerische
Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eine bessere
Besucherstromlenkung ermöglichen und besonders belastete Kommunen bzw.
Regionen unterstützen. Hierzu werden Maßnahmen zur Erfassung, Verarbeitung und Bereitstellung touristisch relevanter Echtzeitauslastungsdaten von Parkplätzen sowie bei touristischen Attraktionen gefördert. Es sind nicht nur die Hard- und Software förderfähig, sondern auch die dafür benötigten Installationen.
100 Anträge liegen bereits vor.
2. Investitionen nichtgewerblicher Kleinvermieter
Zur allgemeinen Attraktivitätssteigerung und Modernisierung des touristischen
Angebotes unterstützt eine Investitionsförderung gezielt die nichtgewerblichen
Kleinvermieter (einschließlich nichtgewerblicher Angebote von Landwirten). In
diesem Programmteil werden Investitionen ab 4.000 Euro bis zu 30.000 Euro mit 50 Prozent Fördersatz unterstützt (übersteigende Investitionen sind unschädlich, werden aber nicht mitgefördert).
Kleinvermieter sind alle Anbieter unter 25 Betten. Die Nichtgewerblichkeit bestimmt sich nach dem Steuerrecht. Das Programm ist hier bewusst breit aufgestellt, um alle Arten von Investitionen für Verbesserungen zu ermöglichen. Dies umfasst beispielsweise die Gestaltung neuer Homepages, die Einbindung in Online-Buchungsplattformen, aber auch einfach die Renovierung der Einheiten bzw. der barrierefreie Umbau von Bädern.
Auskunft für Einzelfälle erteilt hier die Hotline Tel. 089 5790–5010 oder E‑Mail de_TourismusfoerderungBayern@pwc.com.
Ergänzend zur Förderung gibt es hier Coachingangebote mit dem Fokus auf die Themen Digitalisierung und Nachhaltigkeit, die über die regionalen Tourismusverbände abgewickelt werden.
3. Förderung für E‑Ladepunkte
Sehr gut angenommen wird bereits heute die Zusatzförderung touristisch
relevanter E‑Ladepunkte sowohl für PKW als auch E‑Bikes/Pedelecs.
Gefördert werden nicht-öffentliche PKW-Ladepunkte von Hotel- und
Gaststättenbetrieben und Campingplätzen, aber auch von weiteren touristischen Attraktionen für ihre Kunden. E‑Bike/Pedelec-Ladepunkte werden überall dort gefördert, wo Private oder Kommunen Bedarf für die Nutzung durch Touristen sehen, z. B. auch vor Tourist-Informationen.
In diesem Programmteil wurden bereits Anträge für 1880 PKW- und 1850 E‑Bike-Ladepunkte gestellt, es sind aber noch Mittel verfügbar. Die Abwicklung erfolgt über die Kompetenzstelle E‑Mobilität der Bayern Innovativ https://www.bayerninnovativ.de/foerderprogramme-elektromobilitaet.
Da das Programm nach gegenwärtigem Stand bis Ende 2022 abgewickelt sein muss, sollten Antragstellung und Realisierung der Maßnahmen innerhalb der nächsten sechs Monate erfolgen.
Nähere Informationen und die Möglichkeit der Antragstellung gibt unter
https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/sonderprogramm-tourismus/
Hotline 089 5790–5010
E‑Mail: de_TourismusfoerderungBayern@pwc.com