Son­der­pro­gramm „Tou­ris­mus in Bay­ern – Fit für die Zukunft“

Der Tourismus ist eine bedeutende Branche für Bayern, die allerdings durch die Corona-Pandemie vor besonderen Herausforderungen steht. Deshalb hat die Staatsregierung das Förderprogramm „Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft“ aufgelegt.

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Das För­der­pro­gramm besteht aus ver­schie­de­nen Bau­stei­nen, die gezielt
För­der­lü­cken schlie­ßen sollen. 

Die För­de­rung stärkt vor­ran­gig die Berei­che Digi­ta­li­sie­rung, Bar­rie­re­frei­heit und
Nach­hal­tig­keit in fol­gen­den drei Förderbereichen:

1. Besu­cher­strom­len­kung

Durch Echt­zeit­da­ten über die Aus­las­tung stark fre­quen­tier­ter tou­ris­tisch rele­van­ter Park­plät­ze und tou­ris­ti­scher Attrak­tio­nen möch­te das Baye­ri­sche
Staats­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft, Lan­des­ent­wick­lung und Ener­gie
eine bes­se­re
Besu­cher­strom­len­kung ermög­li­chen und beson­ders belas­te­te Kom­mu­nen bzw.
Regio­nen unter­stüt­zen. Hier­zu wer­den Maß­nah­men zur Erfas­sung, Ver­ar­bei­tung und Bereit­stel­lung tou­ris­tisch rele­van­ter Echt­zeit­aus­las­tungs­da­ten von Park­plät­zen sowie bei tou­ris­ti­schen Attrak­tio­nen geför­dert. Es sind nicht nur die Hard- und Soft­ware för­der­fä­hig, son­dern auch die dafür benö­tig­ten Instal­la­tio­nen.
100 Anträ­ge lie­gen bereits vor. 

2. Inves­ti­tio­nen nicht­ge­werb­li­cher Kleinvermieter

Zur all­ge­mei­nen Attrak­ti­vi­täts­stei­ge­rung und Moder­ni­sie­rung des tou­ris­ti­schen
Ange­bo­tes unter­stützt eine Inves­ti­ti­ons­för­de­rung gezielt die nicht­ge­werb­li­chen
Klein­ver­mie­ter (ein­schließ­lich nicht­ge­werb­li­cher Ange­bo­te von Land­wir­ten). In
die­sem Pro­gramm­teil wer­den Inves­ti­tio­nen ab 4.000 Euro bis zu 30.000 Euro mit 50 Pro­zent För­der­satz unter­stützt (über­stei­gen­de Inves­ti­tio­nen sind unschäd­lich, wer­den aber nicht mit­ge­för­dert).
Klein­ver­mie­ter sind alle Anbie­ter unter 25 Bet­ten. Die Nicht­ge­werb­lich­keit bestimmt sich nach dem Steu­er­recht. Das Pro­gramm ist hier bewusst breit auf­ge­stellt, um alle Arten von Inves­ti­tio­nen für Ver­bes­se­run­gen zu ermög­li­chen. Dies umfasst bei­spiels­wei­se die Gestal­tung neu­er Home­pages, die Ein­bin­dung in Online-Buchungs­platt­for­men, aber auch ein­fach die Reno­vie­rung der Ein­hei­ten bzw. der bar­rie­re­freie Umbau von Bädern.
Aus­kunft für Ein­zel­fäl­le erteilt hier die Hot­line Tel. 089 5790–5010 oder E‑Mail de_​TourismusfoerderungBayern@​pwc.​com.
Ergän­zend zur För­de­rung gibt es hier Coa­chin­g­an­ge­bo­te mit dem Fokus auf die The­men Digi­ta­li­sie­rung und Nach­hal­tig­keit, die über die regio­na­len Tou­ris­mus­ver­bän­de abge­wi­ckelt werden.

3. För­de­rung für E‑Ladepunkte

Sehr gut ange­nom­men wird bereits heu­te die Zusatz­för­de­rung tou­ris­tisch
rele­van­ter E‑Ladepunkte sowohl für PKW als auch E‑Bikes/Pedelecs.
Geför­dert wer­den nicht-öffent­li­che PKW-Lade­punk­te von Hotel- und
Gast­stät­ten­be­trie­ben und Cam­ping­plät­zen, aber auch von wei­te­ren tou­ris­ti­schen Attrak­tio­nen für ihre Kun­den. E‑Bi­ke/­Pe­delec-Lade­punk­te wer­den über­all dort geför­dert, wo Pri­va­te oder Kom­mu­nen Bedarf für die Nut­zung durch Tou­ris­ten sehen, z. B. auch vor Tou­rist-Infor­ma­tio­nen.
In die­sem Pro­gramm­teil wur­den bereits Anträ­ge für 1880 PKW- und 1850 E‑Bike-Lade­punk­te gestellt, es sind aber noch Mit­tel ver­füg­bar. Die Abwick­lung erfolgt über die Kom­pe­tenz­stel­le E‑Mobilität der Bay­ern Inno­va­tiv https://​www​.bay​ern​in​no​va​tiv​.de/​f​o​e​r​d​e​r​p​r​o​g​r​a​m​m​e​-​e​l​e​k​t​r​o​m​o​b​i​l​i​t​aet.

Da das Pro­gramm nach gegen­wär­ti­gem Stand bis Ende 2022 abge­wi­ckelt sein muss, soll­ten Antrag­stel­lung und Rea­li­sie­rung der Maß­nah­men inner­halb der nächs­ten sechs Mona­te erfolgen.

Nähe­re Infor­ma­tio­nen und die Mög­lich­keit der Antrag­stel­lung gibt unter
https://​www​.stm​wi​.bay​ern​.de/​f​o​e​r​d​e​r​u​n​g​e​n​/​s​o​n​d​e​r​p​r​o​g​r​a​m​m​-​t​o​u​r​i​s​m​us/
Hot­line 089 5790–5010
E‑Mail: de_​TourismusfoerderungBayern@​pwc.​com

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