Wer ist förderfähig?
Die ILE Gesundes Fichtelgebirge und das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken stellen im Jahr 2023 eine Gesamtsumme von 100.000 € zur Verfügung, die der Umsetzung von Kleinprojekten dient. Anträge können von Vereinen, Stiftungen, Kommunen, Privatpersonen, Kirchen, Unternehmen etc. gestellt werden.
Grundbedingungen für eine Förderung sind:
- Die Projekte liegen im Gebiet der ILE Gesundes Fichtelgebirge, d.h. in Bad Alexandersbad, Bad Berneck, Bischofsgrün oder Weißenstadt und nutzen der Allgemeinheit.
- Die Projekte müssen den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens‑, Arbeits‑, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
- Die Kleinprojekte müssen zudem mindestens einem der Handlungsfelder der ILE (Gesundheitstourismus, Innenentwicklung, Daseinsvorsorge und Mobilität) entsprechen.
Wie erhalten Sie die Förderung?
Sie reichen als Träger von Kleinprojekten Ihren Antrag auf Förderung bis 14.11.2022 um 13:00 Uhr in der Geschäftsstelle der ILE Gesundes Fichtelgebirge ein. Wichtig ist, dass mit der Durchführung des Projektes noch nicht begonnen wurde und das Projekt bis 20. September 2023 abgewickelt wird. Die Geschäftsstelle prüft nach Eingang der Anträge alle Projektanträge auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen. Danach wählt ein interkommunales Entscheidungsgremium, das aus verschiedenen Interessengruppen besteht, anhand von zuvor festgesetzten Auswahlkriterien die Projekte, die über das Regionalbudget gefördert werden, aus.
Die Kriterien sind folgende:
- Beitrag zur Regionalvermarktung / Öffentlichkeitsarbeit
- Naherholungswert in der Natur
- Beitrag zum Umwelt- und Landschaftsschutz
- Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen (Bsp. Barrierefreiheit,
- Generationengerechtigkeit, Digitalisierung)
- Innovationsgrad
- Bürgerbeteiligung und Engagement am Projekt
Nachdem die Auswahl vom Entscheidungsgremium getroffen wurde, wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der ILE Gesundes Fichtelgebirge und dem Träger des Kleinprojekts geschlossen, der die Umsetzungsmodalitäten regelt. Schließlich kann mit der Durchführung Ihres Projekts begonnen werden. Bis spätestens 01. Oktober 2023 muss der Durchführungsnachweis mit allen notwendigen Unterlagen (Originalrechnungen, Belege, Nachweise, Dokumentation etc.) bei der Geschäftsstelle der ILE Gesundes Fichtelgebirge eingegangen sein. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nachdem der Durchführungsnachweis durch die ILE Gesundes Fichtelgebirge kontrolliert wurde, sobald der Zuwendungsanteil des Regionalbudgets vom Amt für Ländliche Entwicklung eingegangen ist.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Eine Übertragung an Dritte ist ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden nur Kleinprojekte, deren förderfähige Gesamtausgaben (netto) 20.000€ nicht übersteigen. Von dieser Summe können bis zu 80% der förderfähigen Nettokosten (= Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) gefördert werden. Ein Projekt erhält jedoch maximal 10.000€ Zuschuss. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500€ werden nicht gefördert. Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
Beispiele für bereits geförderte Projekte in Weißenstadt sind der Dichterbrunnen, die Beschaffung von Ruheliegen am Ufer des Weißenstädter Sees oder das Kräuterbeet im Kurpark.
Weitere Bespiele finden Sie auf der Seite des Gesunden Fichtelgebirge: www.gesundes-fichtelgebirge.de.
Haben Sie noch offene Fragen?
Bei offenen Fragen zum Regionalbudget wenden Sie sich jederzeit an die Geschäftsstelle der ILE Gesundes Fichtelgebirge.
ILE Gesundes Fichtelgebirge e.V.
Jägerstraße 9, 95493 Bischofsgrün
Theresia Pöschl
Mobil: 015128722247
E‑Mail: gesundes.fichtelgebirge@gmail.com
Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/