Zwei­ter Auf­ruf zum Regio­nal­bud­get 2023 der ILE Gesun­des Fichtelgebirge

Zur Förderung von Kleinprojekten stehen nochmals 7.000 Euro Fördergelder zur Verfügung.

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Wer ist förderfähig?

Die ILE Gesun­des Fich­tel­ge­bir­ge und das Amt für Länd­li­che Ent­wick­lung Ober­fran­ken stel­len 2023 eine Gesamt­sum­me von 100.000 € bereit, die der Umset­zung von Klein­pro­jek­ten dient. Von die­ser Gesamt­sum­me ste­hen nun noch 7.000 € zur Ver­fü­gung. Anträ­ge kön­nen von Ver­ei­nen, Stif­tun­gen, Kom­mu­nen, Pri­vat­per­so­nen, Kir­chen, Unter­neh­men etc. gestellt werden.

Grund­be­din­gun­gen für eine För­de­rung sind: 

  • Die Pro­jek­te lie­gen im Gebiet der ILE Gesun­des Fich­tel­ge­bir­ge, d.h. in Bad Alex­an­ders­bad, Bad Ber­neck, Bischofs­grün oder Wei­ßen­stadt und nut­zen der Allgemeinheit. 
  • Die Pro­jek­te müs­sen den Zweck ver­fol­gen, die länd­li­chen Räu­me als Lebens‑, Arbeits‑, Erho­lungs- und Natur­räu­me zu sichern und weiterzuentwickeln. 
  • Die Klein­pro­jek­te müs­sen zudem min­des­tens einem der Hand­lungs­fel­der der ILE, die im ILEK fest­ge­legt wur­den, entsprechen.

Wie erhal­ten Sie die Förderung?

Sie rei­chen als Trä­ger von Klein­pro­jek­ten Ihren Antrag auf För­de­rung bis 06.04.2023 um 12 Uhr in der Geschäfts­stel­le der ILE Gesun­des Fich­tel­ge­bir­ge ein. Wich­tig ist, dass mit der Durch­füh­rung des Pro­jek­tes noch nicht begon­nen wur­de und das Pro­jekt bis 20. Sep­tem­ber 2023 abge­wi­ckelt wird. Die Geschäfts­stel­le prüft nach Ein­gang der Anträ­ge alle Pro­jekt­an­trä­ge auf Ein­hal­tung der För­der­vor­aus­set­zun­gen. Danach wählt ein inter­kom­mu­na­les Ent­schei­dungs­gre­mi­um, das aus ver­schie­de­nen Inter­es­sen­grup­pen besteht, anhand von zuvor fest­ge­setz­ten Aus­wahl­kri­te­ri­en die Pro­jek­te, die über das Regio­nal­bud­get geför­dert wer­den, aus. Die Kri­te­ri­en sind folgende:

  • Bei­trag zur Regionalvermarktung/ Öffentlichkeitsarbeit
  • Nah­erho­lungs­wert in der Natur
  • Bei­trag zum Umwelt- und Landschaftsschutz
  • Bei­trag zu gleich­wer­ti­gen Lebens­ver­hält­nis­sen (Bsp. Bar­rie­re­frei­heit, Gene­ra­tio­nen­ge­rech­tig­keit, Digitalisierung)
  • Inno­va­ti­ons­grad
  • Bür­ger­be­tei­li­gung und Enga­ge­ment am Projekt

Nach­dem die Aus­wahl vom Ent­schei­dungs­gre­mi­um getrof­fen wur­de, wird ein pri­vat­recht­li­cher Ver­trag zwi­schen der ILE Gesun­des Fich­tel­ge­bir­ge und dem Trä­ger des Klein­pro­jekts geschlos­sen, der die Umset­zungs­mo­da­li­tä­ten regelt. Schließ­lich kann mit der Durch­füh­rung Ihres Pro­jekts begon­nen wer­den. Bis spä­tes­tens 01. Okto­ber 2023 muss der Durch­füh­rungs­nach­weis mit allen not­wen­di­gen Unter­la­gen (Ori­gi­nal­rech­nun­gen, Bele­ge, Nach­wei­se, Doku­men­ta­ti­on etc.) bei der Geschäfts­stel­le der ILE Gesun­des Fich­tel­ge­bir­ge ein­ge­gan­gen sein. Die Aus­zah­lung der Zuwen­dung erfolgt nach­dem der Durch­füh­rungs­nach­weis durch die ILE Gesun­des Fich­tel­ge­bir­ge kon­trol­liert wur­de, sobald der Zuwen­dungs­an­teil des Regio­nal­bud­gets vom Amt für Länd­li­che Ent­wick­lung ein­ge­gan­gen ist. Es besteht kein Anspruch auf Gewäh­rung einer Zuwen­dung. Eine Über­tra­gung an Drit­te ist ausgeschlossen.

Wie hoch ist die Förderung?

Geför­dert wer­den nur Klein­pro­jek­te, deren för­der­fä­hi­ge Gesamt­aus­ga­ben (net­to) 20.000€ nicht über­stei­gen. Von die­ser Sum­me kön­nen bis zu 80% der för­der­fä­hi­gen Net­to­kos­ten (= Brut­to­kos­ten abzüg­lich Umsatz­steu­er, Skon­ti, Boni und Rabat­te) geför­dert wer­den. Ein Pro­jekt erhält jedoch maxi­mal 10.000 € Zuschuss. Auf­grund der Höhe des noch zur Ver­fü­gung ste­hen­den Rest­bud­gets erhält ein Pro­jekt nun jedoch maxi­mal 7.000 € Zuschuss. Klein­pro­jek­te mit einem Zuwen­dungs­be­darf unter 500 € wer­den nicht geför­dert. Die Zuwen­dung wird als Zuschuss im Wege der Anteil­fi­nan­zie­rung gewährt.

Haben Sie noch offe­ne Fragen?

Bei offe­nen Fra­gen wen­den Sie sich jeder­zeit an die Geschäfts­stel­le der ILE Gesun­des Fich­tel­ge­bir­ge. Ich hel­fe Ihnen ger­ne weiter.

ILE Gesun­des Fich­tel­ge­bir­ge e.V.

Jäger­stra­ße 9, 95493 Bischofsgrün

Mireya Pols­ter

Mobil: 015128722247

E‑Mail: gesundes.​fichtelgebirge@​gmail.​com

Antrags­for­mu­la­re und wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter:

https://​www​.stm​elf​.bay​ern​.de/​a​g​r​a​r​p​o​l​i​t​i​k​/​f​o​e​r​d​e​r​u​n​g​/​2​3​4​5​66/

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