Die Stadt Weißenstadt gibt bekannt, dass das städtische Schwimmbad in Weißenstadt vom 20. Mai 2024 bis voraussichtlich 31. August 2024 geöffnet ist.
Wir machen in diesem Zusammenhang auf die städtische Satzung aufmerksam, die für den Betrieb des Schwimmbades besteht. Diese Satzung hängt am Eingang des Stadtbades aus oder ist bei der Stadtverwaltung, Am Kirchplatz 1, 95163 Weißenstadt, zu den Geschäftszeiten einsehbar.
Der Eintritt ins Schwimmbad ist frei.
Die Benutzung des Bades erfolgt auf eigene Gefahr.
Den Weisungen des eingesetzten Personals ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Kinder unter 12 Jahren dürfen das Bad nur in Begleitung Erwachsener besuchen.
Für Unfälle übernimmt die Stadt Weißenstadt als Betreiber des Schwimmbades keine Haftung.
Das Bad ist grundsätzlich an Samstagen, sowie an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr, an Werktagen von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet.
Die Stadtverwaltung behält sich das Recht vor, aus gegebener Veranlassung (schlechtes Wetter, Reparaturarbeiten o. ä.) das Bad vorübergehend zu schließen.