Datensammlung zur kommunalen Wärmeplanung beginnt
Alle Kommunen sind laut Bundesgesetz dazu verpflichtet, einen Wärmeplan zu erstellen. Ein Wärmeplan ist ein zentrales Instrument für Kommunen, mit welcher Strategie eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 erreicht werden kann. Laut Wärmeplanungsgesetz der Regierung, das im Dezember 2023 verabschiedet wurde, soll eine solche Wärmeplanung für Weißenstadt bis Mitte 2028 abgeschlossen sein. Bereits im Juli 2024 wurden für das Projekt Fördermittel über die Kommunalrichtlinie bewilligt. Der Stadtrat und die Verwaltung geben sich das Ziel einer Klimaneutralität bis 2040 vor.
Zu Beginn eines solchen Wärmeplanungsprojekts steht die Datensammlung (u.a. von Energieunternehmen und Schornsteinfegern), die in Weißenstadt ab sofort beginnt. Anschließend erfolgt mittels dieser Daten eine umfangreiche Bestandsanalyse zu Wärmebedarf und Versorgungsinfrastruktur in der Kommune. Im nächsten Schritt folgt die Potentialanalyse, in der geprüft wird, wo erneuerbare Energien genutzt werden können und wo Einsparmöglichkeiten bestehen. Anhand der vorliegenden Daten aus Bestands- und Potenzialanalyse werden abschließend Gebiete ermittelt, die sich zukünftig für Wärmenetze oder für die dezentrale Energieversorgung eignen. Unterstützt wird der gesamte Prozess von endura kommunal. Das Unternehmen hat bereits über 60 Kommunen bei deren Wärmeplanung begleitet.
Öffentliche Bekanntmachung gem. §12 Abs (3) Wärmeplanungsgesetz
Gemäß Wärmeplanungsgesetz §12 Abs (3) informiert die Stadt Weißenstadt über die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung von September 2024 bis voraussichtlich November 2025. Im Rahmen der Wärmeplanung werden u. a. gebäudespezifische Daten von Energieunternehmen und Schornsteinfegern erhoben. Zur Wahrung des Datenschutzes wurde zwischen der Kommune und dem Dienstleister ein Datenverarbeitungsvertrag geschlossen, der sicherstellt, dass erhobene gebäudespezifische Daten nach Beendigung des Projektes gelöscht werden.