Kom­mu­na­le Wär­me­pla­nung in Weißenstadt

Die Stadt Weißenstadt erstellt mit Unterstützung der Firma Endura Kommunal einen zukunftsfähigen Wärmeplan.

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Daten­samm­lung zur kom­mu­na­len Wär­me­pla­nung beginnt

Alle Kom­mu­nen sind laut Bun­des­ge­setz dazu ver­pflich­tet, einen Wär­me­plan zu erstel­len. Ein Wär­me­plan ist ein zen­tra­les Instru­ment für Kom­mu­nen, mit wel­cher Stra­te­gie eine kli­ma­neu­tra­le Wär­me­ver­sor­gung bis zum Jahr 2045 erreicht wer­den kann. Laut Wär­me­pla­nungs­ge­setz der Regie­rung, das im Dezem­ber 2023 ver­ab­schie­det wur­de, soll eine sol­che Wär­me­pla­nung für Wei­ßen­stadt bis Mit­te 2028 abge­schlos­sen sein. Bereits im Juli 2024 wur­den für das Pro­jekt För­der­mit­tel über die Kom­mu­nal­richt­li­nie bewil­ligt. Der Stadt­rat und die Ver­wal­tung geben sich das Ziel einer Kli­ma­neu­tra­li­tät bis 2040 vor.

Zu Beginn eines sol­chen Wär­me­pla­nungs­pro­jekts steht die Daten­samm­lung (u.a. von Ener­gie­un­ter­neh­men und Schorn­stein­fe­gern), die in Wei­ßen­stadt ab sofort beginnt. Anschlie­ßend erfolgt mit­tels die­ser Daten eine umfang­rei­che Bestands­ana­ly­se zu Wär­me­be­darf und Ver­sor­gungs­in­fra­struk­tur in der Kom­mu­ne. Im nächs­ten Schritt folgt die Poten­ti­al­ana­ly­se, in der geprüft wird, wo erneu­er­ba­re Ener­gien genutzt wer­den kön­nen und wo Ein­spar­mög­lich­kei­ten bestehen. Anhand der vor­lie­gen­den Daten aus Bestands- und Poten­zi­al­ana­ly­se wer­den abschlie­ßend Gebie­te ermit­telt, die sich zukünf­tig für Wär­me­net­ze oder für die dezen­tra­le Ener­gie­ver­sor­gung eig­nen. Unter­stützt wird der gesam­te Pro­zess von endu­ra kom­mu­nal. Das Unter­neh­men hat bereits über 60 Kom­mu­nen bei deren Wär­me­pla­nung begleitet.

Öffent­li­che Bekannt­ma­chung gem. §12 Abs (3) Wärmeplanungsgesetz

Gemäß Wär­me­pla­nungs­ge­setz §12 Abs (3) infor­miert die Stadt Wei­ßen­stadt über die Durch­füh­rung der kom­mu­na­len Wär­me­pla­nung von Sep­tem­ber 2024 bis vor­aus­sicht­lich Novem­ber 2025. Im Rah­men der Wär­me­pla­nung wer­den u. a. gebäu­de­spe­zi­fi­sche Daten von Ener­gie­un­ter­neh­men und Schorn­stein­fe­gern erho­ben. Zur Wah­rung des Daten­schut­zes wur­de zwi­schen der Kom­mu­ne und dem Dienst­leis­ter ein Daten­ver­ar­bei­tungs­ver­trag geschlos­sen, der sicher­stellt, dass erho­be­ne gebäu­de­spe­zi­fi­sche Daten nach Been­di­gung des Pro­jek­tes gelöscht werden.

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