Verwaltung

Bürgermeister



Aufgaben

leitet die Weißenstädter Verwaltung und ist natürlich Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger, die Handel- und Gewerbetreibenden und alle Besucher der Stadt.

  • Vorsitzender des Stadtrates und seiner Ausschüsse (Ausnahme Tourismus-Ausschuss)
  • Vorsitzender des Verwaltungsrates des gemeinsamen Kommunalunternehmens Oberes Egertal (gKU)
  • Vollzung der Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse
  • Dienstaufsicht über die Beamten und Beschäftigten der Stadt Weißenstadt, Dienstvorgesetzter der Gemeindebeamten
  • Vertretung der Stadt nach außen
  • Verhandlungen mit Behörden, sonstigen Institutionen und Personen in allen grundsätzlichen Angelegenheiten
  • Einberufung und Durchführung von Stadtrats- und Ausschußsitzungen
  • Einberufung und Durchführung von Bürgerversammlungen
  • Datenschutzbeauftragter
  • Öffentlichkeitsarbeit

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Aufgaben des 1.Bürgermeisters ergeben sich aus der Bayerischen Gemeindeordnung, der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Weißenstadt sowie weiterer nicht einzeln aufgeführter Rechtsgrundlagen.


Vorzimmer




Aufgaben:

  • Vermittlung von Terminen für den 1. Bürgermeister
  • Auskunftserteilung und Anmeldung von Besuchern
  • Bearbeitung von Veranstaltungen
  • Sitzungsdienst
  • Fundbüro
  • Meldung von Jagd- und Wildschäden
  • kleine Botengänge und Besorgungen

Hauptverwaltung



Aufgaben

  • Hauptamt
  • operatives Tagesgeschäft
  • Dienstbetrieb und Verwaltungsorganisation
  • Personalverwaltung
  • Ausbildung
  • Praktikum
  • Sitzungsdienst
  • Satzungs- und Verordnungswesen
  • Beteiligungsmanagement

 

 


Bauverwaltung



Aufgaben der Bauverwaltung

  • Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren und im Genehmigungsfreistellungsverfahren
  • Isolierte Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen von Bauvorschriften

Denkmalschutz

  • Mitwirkung bei der Denkmalpflege und bei denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisanträgen

Gestaltungssatzung

  • Auskunft über Gestaltungsvorschriften und Abweichungen
  • Abstimmung mit dem Sanierungsbeauftragten

Städtebauförderung / Kommunales Fassadenprogramm

  • Bearbeitung von privaten Zuschussanträgen in Abstimmung mit Sanierungsbeauftragten

Bodenordnung / Vermessung

  • Abwicklung von Grenzregelungs- und Umlegungsverfahren

Bayerisches Straßen- und Wegegesetz

  • Mitwirkung bei Sondernutzungen
  • Widmung von Verkehrsflächen
  • Zuteilung und Änderung von Hausnummern

Bürgerbüro



Aufgaben des Standesamtes

Für Informationen zu:

  • Beurkundungen von Personenstandsfällen wie z.B. Geburten oder Sterbefälle,
  • Namenserklärungen,
  • Eheschließungen im Ausland,
  • Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen,
  • Anerkennung von ausländischen Entscheidungen in Ehesachen sowie
  • Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen im Ausland

nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit wir Sie individuell für Ihren Sachverhalt informieren / beraten können.

In Weißenstadt sind Eheschließungen nach vorheriger Terminabsprache auch am Samstag möglich.

Hochzeitstermine können im Standesamt Weißenstadt nach ihren Wünschen individuell vereinbart werden. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Trauräume:

  1. Bürgermeister Zimmer: bis 10 Personen
  2. Gewölbe: bis 25 Personen
  3. Bürgersaal: bis ca. 70 Personen
  4. Mehrzweckraum: bis 40 Personen


Bei Gewerbean-, -ab und -ummeldungen sowie bei Auskunft aus dem Gewerberegister helfen wir gerne weiter.

Aufgaben des Gewerbeamtes

  • An-, Ab- und Ummeldungen Gewerbeamt
  • Auskunft Gewerberegister

Formulare:

Gewerbeabmeldung_ausfüllbar

Gewerbeanmeldung_ausfüllbar

Gewerbeummeldung_ausfüllbar

Einverständniserklärung Veröffentlichung Gewerbe

Aus rechtlichen Gründen können die Anträge nicht als E-Mail übersandt werden, da Ihre Unterschrift zur Bearbeitung benötigt werden.



Hier erhalten Sie Auskünfte zu Führerscheinangelegenheiten, polizeilichen Führungszeugnissen, Fischereischeinen und Angelerlaubnisscheinen.

 

Aufgaben des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung 

  • Führerscheinangelegenheiten
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks
  • Anmeldung von offenen Feuern
  • Plakatierungen
  • Vorübergehende Schankerlaubnis
  • Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
  • Anträge auf polizeiliche Führungszeugnisse
  • Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
  • Fischereischeine
  • Anträge auf Gestaltung vorübergehender Gaststättenbetriebe

Führerscheinwesen:
www.landkreis-wunsiedel.de
Formulare, Vordrucke, Merkblätter, Führerscheinwesen

Wichtige und aktuelle Informationen für Hundehalter!

Der Uferweg um den Weißenstädter See ist für die täglichen Spaziergänge durch seine Attraktivität und angenehme Begehbarkeit bei Hundehaltern sehr beliebt. Was viele Hundebesitzer leider oft übersehen: Sie selbst sind verpflichtet, den Schmutz der Tiere zu beseitigen!

Leider wird hierbei oft die Ausrede benutzt, dass die Hundesteuer die Tierhalter von ihrer Reinigungspflicht entbindet, was schlichtweg falsch ist.

Die Folge ist bekannt: Die Verschmutzung des Uferweges um den Weißenstädter See, der auch von anderen Spaziergängern, Sportlern und vor allem Kindern genutzt wird. Hundekot ist hier nicht nur eine unansehnliche Umweltbelastung sondern auch eine Gefährdung für die Gesundheit, da eine Infektion durch Bakterien, Viren und Würmer nicht unwahrscheinlich ist. Wir appellieren hiermit an alle Hundebesitzer, die den schönen Uferweg um den Weißenstädter See nutzen, um mit ihrem Hund „Gassi zu gehen“, die bereitstehenden Hundekottüten zu benutzen und diese entsprechend zu entsorgen. Selbstverständlich können auch selbst mitgebrachte (Hundekot-)Tüten verwendet werden.

Bitte helfen Sie uns dabei, die Attraktivität und Sauberkeit des Weißenstädter Sees und dessen Umgebung zu erhalten!

Um solchen Verschmutzungen durch Hundekot vorzubeugen, wird sich die Stadt Weißenstadt vorbehalten, entsprechende Kontrollen durchzuführen und bei Verstößen Bußgelder gem. § 13 Nr. 1 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und der Sicherung der Gehbahnen im Winter (siehe unten) zu verhängen.

Weitere Informationen

Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

Anmeldung von offenen Feuern

Plakatierungen

Geplante Plakatierungen müssen mindestens eine Woche vor dem gewünschten Plakatierungsbeginn bei der Stadtverwaltung formlos beantragt werden.

Zulässig sind pro Veranstaltung 6 Plakate im Stadtgebiet. Für die Benutzung des öffentlichen Stadtgrundes und für die Erlaubnis wird eine Gebühr i. H. v. 15,00 € erhoben.

Eine Genehmigung von Plakaten für Veranstaltungen außerhalb des Landkreises ist grundsätzlich nicht möglich.

Vorübergehende Schankerlaubnisse

Wenn ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe (wenn Alkohol ausgeschenkt wird) aus besonderem Anlass vorübergehend ausgeübt wird, ist eine Gestattung durch die Stadtverwaltung zwingend erforderlich.

Unter den Begriff „besonderer Anlass“ fallen u. a.

  • Volks-, Straßen-, Bürger-, Frühlings-, Sommer-, Herbstfeste
  • Schul-, Jugend-, Vereinsfeste
  • Sportveranstaltungen, Open-Air-Veranstaltungen
  • Jubiläumsfeiern, Geschäftseröffnungen
  • Geschäftsjubiläen
  • Wein- und Bierfeste

Die entsprechende Schankerlaubnis ist bei der Stadtverwaltung zu beantragen. Hierbei sind u. a. Angaben über den genauen Veranstalter, Anlass, den Zeitraum (Datum und Uhrzeit), den genauen Ort, welche alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden und welche Speisen abgegeben werden sollen, zu machen.

Die Gebühren für die Schankerlaubnis bemessen sich nach der Dauer der Veranstaltung und nach der Tatsache ob und in welcher Größe ein Festzelt errichtet wird.

Bei Veranstaltungen auf städtischen Grund wird ein Platzgeld i. H. v. 5,00 € pro Veranstaltungstag erhoben.

Fischereischeine, Kosten

Jugend-Fischereischeine      Gebühr            Abgabe           Gesamt

10 Jahre bis 18 Jahre            5,00 €              10,00 €            15,00 €

15 Jahre bis 18 Jahre            5,00 €                7,50 €            12,50 €

16 Jahre bis 18 Jahre            5,00 €                5,00 €            10,00 €

17 Jahre bis 18 Jahre            5,00 €                2,50 €              7,50 €

Jahresfischereischeine          Gebühr            Abgabe           Gesamt

Touristen                                7,50 €              15,00 €            22,50 €

US Angehörige                       7,50 €              15,00 €            22,50 €

5-Jahres-Fischereischeine    Gebühr            Abgabe           Gesamt

Neuausstellung                      35,00 €            40,00 €            75,00 €

Gültigmachung                         5,00 €            40,00 €            45,00 €

unter 18 Jahren                      35,00 €            20,00 €            55,00 €

in Ausbildung                          35,00 €            20,00 €            55,00 €

 

Fischereischeine

auf Lebenszeit                        Gebühr            Abgabe           Gesamt

14 Jahre bis 22 Jahre            35,00 €            300,00 €          335,00 €

23 Jahre bis 27 Jahre            35,00 €            288,00 €          323,00 €

28 Jahre bis 32 Jahre            35,00 €            256,00 €          291,00 €

33 Jahre bis 37 Jahre            35,00 €            224,00 €          259,00 €

38 Jahre bis 42 Jahre            35,00 €            192,00 €          227,00 €

43 Jahre bis 47 Jahre            35,00 €            160,00 €          195,00 €

48 Jahre bis 52 Jahre            35,00 €            128,00 €          163,00 €

53 Jahre bis 57 Jahre            35,00 €              96,00 €          131,00 €

58 Jahre bis 62 Jahre            35,00 €              64,00 €            99,00 €

63 Jahre bis 68 Jahre            35,00 €              32,00 €            67,00 €

ab 68 Jahre                            35,00 €                0,00 €           35,00 €

 



Amtliche Bekanntmachungen für den Wahlkreis 238

Durch die Kreiswahlleitung (Stadt Hof) wurde mitgeteilt, dass die Stadt Hof künftig wahlrechtliche amtliche Bekanntmachungen für den Wahlkreis 238 (als Kreiswahlleitung) ausschließlich im Internet veröffentlichen und zusätzlich zur Einsichtnahme im Bürgerzentrum der Stadt Hof, Infotheke, 2. OG, barrierefrei, Karolinenstr. 40, 95028 Hof, niederlegen wird.

Die Veröffentlichungen werden abrufbar sein unter: https://www.hof.de/rathaus-service/amtliche-bekanntmachung.

Für Presseanfragen werden nach der Wahl auf dem nachfolgenden Link verschieden Downloadmöglichkeiten der Ergebnisse zur Verfügung stehen: https://www.wahl-hof.de/bu2025/presse.html. (Link erst nach der Wahl verfügbar)

 



Aufgaben des Passamtes

Anträge auf Ausstellung von

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Kinderreisepass

Neuer Personalausweis ab 01.11.2010!

Am 01. November 2010 wird der neue Personalausweis in Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen.

Ab 01.11.2010 ist für die Beantragung eines neuen Personalausweises ein biometrisches Foto zwingend erforderlich. Wir bitten darum, für die Beantragung und Abholung des neuen Personalausweises mehr Zeit einzuplanen, da die Beratung und Beantragung aufgrund der vielfältigen Funktionen des neuen Personalausweises wesentlich umfangreicher sein wird.

Die Gebühren für den neuen Personalausweis auf einen Blick:

Antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre Gültig)
Vorläufiger Personalausweis 10 Euro

Ebenso erhalten die Antragsteller einige Zeit nach der Beantragung des neuen Personalausweises den sogenannten PIN-Brief für die elektronische Identifikations-Funktion (kurz eID-Funktion). Wir bitten darum, diesen PIN-Brief sorgfältig aufzubewahren.

Bei der Antragsstellung wird eine Infobroschüre zu den einzelnen Funktionen des neuen Personalausweises ausgehändigt. Selbstverständlich steht auch das Bürgerbüro beratend zur Verfügung.

Bei weiteren Fragen besteht die Möglichkeit, sich auf den Seiten des Personalausweisportals unter www.personalausweisportal.de umfassend zu informieren, bzw. sich an das Bürgerbüro der Stadt Weißenstadt zu wenden.

Elektronischer Reisepass (ePass)

www.epass.de

Pässe und Ausweise/Dokumente im Überblick

Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Seit dem 1. November 2005 ist der elektronische Reisepass (ePass) mit Chip der neue reguläre Reisepass. Ab 1. November 2007 gilt: Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) oder Geburtsurkunde. Anforderungen an das Lichtbild (es wird 1 Lichtbild benötigt) Frontalaufnahme nach internationalen Standards

www.ePass.de
Foto-Mustertafel

Gültigkeit des Dokuments
Ab 1. November 2007 gilt: 10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden. 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.
Kosten: 60 Euro für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden. 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren. Hinweis:Expresspass In besonders eiligen Fällen kann der ePass im Expressverfahren (sog. "Expresspass") binnen 48 Stunden (zwei Werktagen) ausgestellt werden. Die Bestellung muss dann jedoch bis 12:00 Uhr in Berlin eingegangen sein. Die Gebühr für den Expresspass beläuft sich auf 92 Euro (für Antragsteller unter 24 Jahren 69,50 Euro).

Kinderreisepass 

Wegfall Kinderreisepass ab 01.01.2024

Personalausweis 

Für wen wird das Dokument ausgestellt? Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Ab 1. November 2007 gilt bundesweit: Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis beantragt werden.

Ab 1. November 2010 gibt es einen neuen Personalausweis. Mehr Infos unter www.personalausweisportal.de.

Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen? 
Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten. Anforderungen an das Lichtbild (es wird 1 Lichtbild benötigt) Wahlweise Profilbild oder Frontalaufnahme nach internationalen Standards

Bei Abholung eines Personalausweises durch eine andere Person bitten wir diese Vollmacht (PDF Download) auszufüllen.

Gültigkeit des Dokuments
Ab 1. November 2007 gilt: 10 Jahre Gültigkeit für Ausweise, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden. 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.



Aufgaben des Sozialamtes:

  • Anträge auf Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuss)
  • Anträge auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung (GEZ)
  • Anträge auf Sozialtarif bei der Deutschen Telekom
  • Sozialhilfe (einmalige und laufende Hilfe)
  • Grundsicherung
  • Anträge auf Kostenübernahme Kindergartenbeitrag
  • Anträge auf Schwerbehindertenausweise
  • Anträge für Rente
  • Anträge auf Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen,
  • Anträge auf Schwerbehindertenparkausweise

Sozialhilfe:www.landkreis-wunsiedel.de - Formular, Vordrucke und Merkblätter, Sozialhilfe

Wohngeld: www.landkreis-wunsiedel.de - Formular, Vordrucke und Merkblätter, Wohngeldstelle

Jugendamt: www.landkreis-wunsiedel.de - Formular, Vordrucke und Merkblätter, Jugendamt

Versorgungsamt: Antrag für Schwerbehindertenausweis, Elterngeld, Landeserziehungsgeld  www.zbfs.bayern.de

Deutsche Rentenversicherung/Formulare und Publikationen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de

Arbeitsagentur für Arbeit (Informationen zum Arbeitslosengeld I und II sowie Kindergeld): https://www.arbeitsagentur.de/formulare-a-z

Schuldnerberatung im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge:

BRK - Kreisverband Wunsiedel i.F.
Schuldnerberatung
Frau Adeline Rupprecht
Industrieallee 2, 95615 Marktredwitz
Tel.: 09231-9626-36
Fax: 09231-9626-28

Zu Fragen/Auskünften im Rahmen der Aufgaben des Sozialamtes nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, damit wir Sie individuell informieren/beraten können.

Aus rechtlichen Gründen können die Anträge nicht als E-Mail übersandt werden, da Ihre Unterschrift zur Bearbeitung benötigt wird.



Sie möchten in Weißenstadt Ihren Wohnsitz an- oder abmelden? Sie haben Fragen zu einer Bürgerserviceportalamtlichen Beglaubigungen von Schriftstücken oder Urkunden?

Sehr geehrte Bürger von Weißenstadt, unser neues Bürgerserviceportal hilft Ihnen Ihre Anträge zu folgenden Prozessen online zu erstellen:

  1. Meldebestätigung
  2. Ausweis Statusabfrage
  3. Übermittlungssperren
  4. Umzug innerhalb der Stadt
  5. Voranzeige einer Anmeldung
  6. Wahlschein
  7. Führungszeugnis
  8. Gewerbezentralregister

Bitte nutzen Sie folgenden Link, um zu den aufgeführten Anträge zu gelangen!
Hinweis: Mit dem Feld „Weiter“ (rechts unten) gelangen Sie zu den nächsten Seiten!

Anträge für das Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro

Einwohner Stadt und Ortsteile, Stand 2024-06-30

Aufgaben des Einwohnermeldeamtes:

An-, Ab- und Ummeldungen Einwohnermeldeamt
Anmeldung
Formular: Anmeldung bei der Meldebehörde

Mitzubringen: Personalausweis oder Reisepass (bei Anmeldung von mehreren Personen die Ausweispapiere aller Personen, die zur Anmeldung kommen)

Ummeldung innerhalb von Weißenstadt
Wenn Sie innerhalb von Weißenstadt umziehen, müssen Sie sich ummelden.

Abmeldung
Wenn Sie ins Ausland fortziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wenn Sie eine von mehreren Wohnungen aufgeben, müssen Sie die aufgegebene Wohnung abmelden. Dies können Sie auch bei einer für Ihre weiteren Wohnungen zuständigen Meldebehörde erledigen.

Die für die aufgegebene Wohnung zuständige Meldebehörde benötigt für Ihre Abmeldung einen ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeschein. Auf eine persönliche Vorsprache kann verzichtet werden, wenn Sie den Abmeldeschein mit der Post schicken.

Ehegatten, Eltern und Kinder mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen können einen Abmeldeschein verwenden; es genügt wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.

Wenn Sie nur eine Wohnung haben, die Sie aufgeben, und eine andere beziehen, genügt es, wenn Sie sich am neuen Wohnort anmelden.

Anträge auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre (Hinweise und ein Formular finden sie hier )

Amtliche Beglaubigungen von Schriftstücken / Unterschriften

Erteilung von Meldebescheinigungen (siehe Bürgerservicepartal)

Auskunft aus dem Melderegister
Elektronische Bürgerauskunft: Bürgerserviceportal

Neues Layout von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister

Ab dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Es wurde hinsichtlich des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit verbessert. Die auffälligste Neuerung betrifft das weiße Adressfeld. Es wurde deutlich vergrößert.

Außerdem ist das neue Führungszeugnis übersichtlicher und mehrsprachig. So stehen die Daten zur Person jetzt bei jedem Führungszeugnis einheitlich oben rechts auf der Seite, unabhängig davon, ob Eintragungen vorhanden sind oder nicht. Die Bezeichnungen der Personendaten werden künftig in deutscher, englischer und französischer Sprache aufgeführt. Enthält das Führungszeugnis keine Eintragung wird auch diese Information dreisprachig aufgeführt. Neben dem Führungszeugnis wurden auch alle übrigen Auskünfte aus dem Bundezentralregister sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in gleicher Weise angepasst.
Hier erhalten Sie mehr Informationen.


Ausstellung / Änderung Lohnsteuerkarten
Lohnsteuerkarte

Für die Ausstellung/Änderungen von Lohnsteuerkarten ist ab 1.1.2011 ausschließlich das Finanzamt zuständig.

Antragsformulare für den Einkommenssteuerjahresausgleich liegen auch im Bürgerbüro, Rathaus, Zimmer-Nr. 3 und 4 aus.



Sie möchten eine Mülltonne an- oder abmelden oder haben Fragen zu Sperrmüll? Dann sind Sie hier richtig.

Öffnungszeiten Wertstoffhof Weißenstadt:

Dienstag, Freitag: 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag: 9.00 – 12.00 Uhr

Aufgaben des Abfallwesens 

  • An- und Abmeldung von Mülltonnen
  • Anmeldung von Sperrmüllterminen
  • Antrag auf Windelsäcke

Seit 1. Januar 2012 ist das KUFi (Kommunalunternehmen Umweltschutz Fichtelgebirge) für alle Belange der Abfallwirtschaft im Landkreis Wunsiedel zuständig. – Jean-Paul-Str. 9 – Wunsiedel-

Hier finden Sie die nötigen Formular und Informationen!

Finanzen




Aufgaben der Finanzverwaltung

  • Kämmerei
  • Finanz- und Haushaltswesen
  • Vermögens- und Schuldenverwaltung
  • Veranlagung Grund- und Gewerbesteuer, Hundesteuer

Aufgaben der Kassenverwaltung

  • Mahnwesen
  • Sachspendenverfahren
  • Zwangsversteigerungsverfahren
  • Abrechnungsverfahren

Bankverbindungen der Stadt Weißenstadt

Sparkasse Hochfranken
BIC: BYLADEM1HOF
IBAN: DE12 7805 0000 0620 2801 64

Raiffeisenbank Hochfranken West eG
BIC: GENODEF1SZF
IBAN: DE 62 7706 9870 0003 6110 00

Kommunalunternehmen Kurortentwicklung



Aufgaben

  • Kurortentwicklung
  • Heilbadwerdung
  • Kur- & Tourist-Information

 

Kur- & Tourist-Information

Aufgaben

  • Gästeberatung
  • Zimmervermittlung
  • Ticketverkauf
  • Verwaltung Kurbeitrag
  • Stadtmarketing
  • Organisation von städtischen Veranstaltungen
  • Organisation Führungen Bergwerk und Wald-Gesundheitstraining
  • Pflege Internetseite und Social Media

Weitere Informationen auf der Seite der Kur- & Tourist Information.

 



Sonstiges




Hier finden Sie eine Auflistung der gefundenen Gegenstände des letzten halben Jahres:

  • 1 Handy (13.06.2024)
  • 1 Schlüsselbund (14.06.2024)
  • 1 Sonnenbrille (24.07.2024)
  • 1 Armband (24.07.2024)
  • 1 Rucksack (26.07.2024)
  • 1 Schlüssel (05.08.2024)
  • 1 Sonnenbrille (08.08.2024)
  • 1 kleiner schwarzer Geldbeutel (18.09.2024)
  • 1 Regenhose (26.09.2024)
  • 1 Ohrring (26.09.2024)
  • 1 Dreirad (2.10.2024)
  • 1 Tacker (07.10.2024)
  • 1 Mütze (09.10.2024)
  • 1 Paar schwarze Lederhandschuhe (17.12.2024)

Wenn die Gegenstände nicht abgeholt werden, gehen diese nach 6 Monaten an Ihren Finder zurück!

Hinweis: Haustürschlüssel, Autoschlüssel, Ausweise und andere persönliche Dokumente werden aus Datenschutzgründen vernichtet!


Aufgaben des Feuerwehrwesens 

  • Zuschusswesen
  • Stärkemeldungen
  • Schadenmeldungen GUVV
  • Kostenbescheide nach Art. 28 BayFwG
  • Spendenaufruf
  • Einladungen Hauptversammlungen

Zuständig für:

  • Plakatierungen
  • Postzustellung
  • Dienste rund ums Rathaus

 – Weißenstadt bedeutet - alte Geschichte bewahren.

– Weißenstadt bedeutet - Auskunft geben über Ereignisse, Erlebnisse und Begebenheiten in der Stadt und seinen Dörfern.

– Weißenstadt bedeutet -  das Aufbewahren von neuen Unterlagen und ins bestehende Archiv einzugliedern.

– Weißenstadt bedeutet -  Mitbürgern die Möglichkeit eigener Nachforschungen geben.

Meine Arbeit im -  – Weißenstadt:

  • Alte und neue Unterlagen ins Archiv einpflegen und ins Repertorium (Inhaltsverzeichnisse) aufnehmen.
  • Ausstellungen planen, sie zeigen im Rathaus-Eingangsbereich immer wieder neue Einblicke in die Geschichte unserer Stadt.
  • Erleichterte Suche nach Inhalten, Themen und Stichpunkten durch das Übertragen des Repertoriums in den Computer.
  • Auskünfte geben und Fragen beantworten.
  • Das Übertragen und Zusammenstellen von neuem Archivmaterial, in Computerform zu bringen und für die Nachwelt zu erhalten.
  • Baupläne heraussuchen.

Das – Weißenstadt befindet sich unterhalb des Rathauses  - das Archiv-Büro in der Hsnr.7, die Registratur und das eigentliche Archiv im Nebengebäude.

Besuchs- und Öffnungszeiten
Rufnummer 09253 / 95046 und Handy 0152 09883792

„Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen."  Goethe