Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit der Website der Stadt Bad Weißenstadt nach BayDiV und BITV 2.0.
Stand der Vereinbarkeit, bekannte Barrieren, Feedback & Durchsetzungsverfahren.
Die Stadt Bad Weißenstadt am See ist bemüht, ihren Internetauftritt im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Maßstab sind die Anforderungen des § 9 Abs. 1 BayDiV in Verbindung mit § 3 Abs. 1 bis 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549, die im Wesentlichen den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf der Konformitätsstufe AA entsprechen. Für zusätzliche Inhalte in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache gilt § 9 Abs. 2 BayDiV.
Geltungsbereich dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.weissenstadt.de einschließlich aller Unterseiten in deutscher und englischer Sprache.
Nicht von dieser Erklärung erfasst sind eigenständige Angebote Dritter, die von unserer Website aus verlinkt oder eingebunden werden und nicht von der Stadt Bad Weißenstadt am See finanziert, entwickelt oder kontrolliert werden. Für deren Barrierefreiheit sind die jeweiligen Anbieter verantwortlich.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Die Website wurde im Jahr 2026 technisch vollständig neu aufgebaut. Barrierefreiheit war dabei von Beginn an ein Gestaltungsziel: Die Seiten sind responsiv, per Tastatur bedienbar, mit Sprungmarken, semantischen Bereichen (Landmarks) und einer klaren Überschriftenstruktur ausgestattet.
Nach der ersten Selbstbewertung Ende Juli 2026 haben wir die dabei festgestellten technischen Barrieren in einer gezielten Überarbeitung abgebaut. Welche das im Einzelnen waren, steht weiter unten unter „Bereits umgesetzte Maßnahmen“. Die verbleibenden Mängel liegen überwiegend im Bestand an Inhalten und Dokumenten, der aus den Vorgängerversionen der Website übernommen wurde. Die Vereinbarkeit ist daher noch nicht vollständig hergestellt.
Nicht barrierefreie Inhalte
1. Inhalte, die mit den Anforderungen nicht vereinbar sind
- Qualität einzelner Alternativtexte für Bilder. Der Medienbestand wurde im Juli 2026 durchgängig mit Alternativtexten versehen. Zwei Einschränkungen bleiben: Vereinzelte, ältere, über die Jahre von Hand gepflegte Alternativtexte geben teilweise nur den Dateinamen oder den Bildtitel wieder und beschreiben nicht, was auf dem Bild zu sehen ist. Und Bilder, die vor längerer Zeit unmittelbar in einen Beitragstext eingefügt wurden, tragen ihren Alternativtext fest im Text; diese Bilder erreicht die Nacherfassung in der Mediathek nicht. In beiden Fällen kann ein Screenreader den Bildinhalt nicht oder nur unzureichend wiedergeben (Verstoß gegen WCAG 1.1.1). Wir arbeiten diesen Bestand schrittweise durch.
- Videoinhalte ohne Alternativen. Für Imagevideos liegen bislang keine Transkripte bzw. Untertitel vor (Verstoß gegen WCAG 1.2.1 bis 1.2.3).
- PDF- und Office-Dokumente. Der überwiegende Teil der bereitgestellten Dokumente – insbesondere Satzungen, Verordnungen, Formulare, Prospekte und Veranstaltungsprogramme – ist nicht getaggt und damit für Screenreader nur eingeschränkt oder gar nicht auswertbar (Verstoß gegen WCAG 1.3.1 / 1.4.5).
2. Inhalte, deren barrierefreie Gestaltung eine unverhältnismäßige Belastung darstellt
Auf unserer Website steht eine große Zahl an PDF-Dokumenten zum Abruf bereit, die über viele Jahre entstanden sind. Eine vollständige nachträgliche Umarbeitung dieses Altbestands in barrierefreie Dokumente würde die personellen und finanziellen Möglichkeiten einer Stadt unserer Größe übersteigen. Wir berufen uns insoweit auf die Ausnahme der unverhältnismäßigen Belastung nach Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 in Verbindung mit der BayDiV.
Wir gehen dabei nach folgenden Grundsätzen vor:
- Neu veröffentlichte Dokumente werden schrittweise barrierefrei erstellt.
- Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren benötigt werden – insbesondere Formulare und geltende Satzungen –, werden vorrangig überarbeitet.
- Auf Anfrage stellen wir Ihnen die Inhalte einzelner Dokumente kurzfristig in einer zugänglichen Form zur Verfügung, zum Beispiel als reine Textdatei, als barrierefreie Fassung oder mündlich am Telefon. Die Kontaktdaten finden Sie weiter unten.
3. Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der Vorschriften fallen
- Inhalte Dritter. Eingebundene Angebote, die weder von uns finanziert noch entwickelt werden und nicht unserer Kontrolle unterliegen – insbesondere das Tourenportal, die Webcam-Übertragungen, Kartendienste sowie eingebettete Videos externer Plattformen.
- Online-Karten und Kartendienste. Karten, die der Navigation dienen. Die für die Anfahrt und Kontaktaufnahme wesentlichen Informationen – Anschrift, Telefonnummer, E‑Mail-Adresse und Öffnungszeiten – stellen wir zusätzlich in Textform bereit.
- Live-Übertragungen. Zeitbasierte Medien, die live übertragen werden, insbesondere die Webcams.
- Archivierte Inhalte. Beiträge, Dokumente und Nachrichten, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht und seither weder aktualisiert noch überarbeitet wurden und die nicht für laufende Verwaltungsverfahren benötigt werden.
- Kartenmaterial und Bilddateien in Dokumenten, soweit sie ausschließlich illustrativen Charakter haben und die zugehörige Information im Fließtext enthalten ist.
Bereits umgesetzte Maßnahmen
Beim Neuaufbau der Website
- Vollständige Neuentwicklung der Website im Jahr 2026 auf Basis eines responsiven, semantisch strukturierten Templates.
- Sprungmarke „Zum Inhalt springen“ am Seitenanfang zum Überspringen der Navigation – auf allen Seitenvorlagen einschließlich der Kampagnenseiten.
- Durchgängige Auszeichnung der Seitenbereiche als Landmarks (Kopfbereich, Navigation, Hauptinhalt, Fußbereich).
- Bedienbarkeit der Navigation, der Sprachumschaltung und der interaktiven Elemente per Tastatur, mit sichtbarer Fokusmarkierung und Schließen von Menüs über die Escape-Taste.
- Einheitliche, zweifarbige Fokusmarkierung auf der gesamten Website, die sowohl auf hellen Flächen als auch über Fotos erkennbar bleibt.
- Auszeichnung der Seitensprache und der Sprachwechsel (
lang- undhreflang-Attribute). - Relative Schriftgrößen und ein responsives Layout, das sich an vergrößerte Darstellung und kleine Bildschirme anpasst.
- Beschriftung der Formularfelder und Schaltflächen, einschließlich unsichtbarer Beschriftungen für rein grafische Bedienelemente.
- Berücksichtigung der Systemeinstellung für reduzierte Bewegung (
prefers-reduced-motion) bei Animationen. - Barrierearme Alternativen zur Kartendarstellung durch Adress- und Kontaktangaben in Textform.
- Aussagekräftige Titelangaben für alle eingebetteten Rahmen (Kartendarstellung, Webcams, Videos).
- Anpassung der Signalfarbe des Corporate Designs im Juli 2026: Schaltflächen mit weißer Schrift und rote Textauszeichnungen erreichen jetzt ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1.
In der Überarbeitung nach der Selbstbewertung (Juli 2026)
- Schrift über dem Panoramabild. Die Flächen hinter der weißen Schrift im Kopfbereich der Startseite wurden so weit abgedunkelt, dass das Kontrastverhältnis auch über dem hellsten denkbaren Bildausschnitt mindestens 4,5:1 beträgt. Der Kontrast hängt damit nicht mehr davon ab, welcher Teil des Panoramas gerade zu sehen ist (WCAG 1.4.3).
- Überschriftenstruktur. Die Gliederung wurde für alle Seitenvorlagen überprüft und vereinheitlicht: Jede Seite hat genau eine Überschrift erster Ordnung, die Abschnitte der Startseite haben eigene Überschriften, und es werden keine Ebenen mehr übersprungen (WCAG 1.3.1 / 2.4.6).
- Ausgeblendete Bereiche mit fokussierbaren Inhalten. Geschlossene Bereiche – das Suchfeld im Kopfbereich und die aufklappbaren Abschnitte der Verwaltungsseiten – sind jetzt auch für die Tastatur geschlossen. Der Fokus kann nicht mehr in unsichtbare Inhalte springen (WCAG 1.3.1 / 2.4.3 / 4.1.2).
- Automatisch startendes Hintergrundvideo. Das Video im Kulturbereich der Startseite hat eine Schaltfläche zum Anhalten und Fortsetzen erhalten. Wer in seinem System reduzierte Bewegung eingestellt hat, bekommt das Video von vornherein angehalten (WCAG 2.2.2).
- Suche im Kopfbereich. Die Schaltfläche ist jetzt ein echtes Bedienelement und reagiert auf Eingabe- und Leertaste; das geöffnete Suchfenster hält den Tastaturfokus, meldet seinen Zustand und gibt den Fokus beim Schließen an die Schaltfläche zurück (WCAG 2.1.1 / 2.4.3 / 4.1.2).
- Registerkarten und aufklappbare Abschnitte. Die Reiter auf den Verwaltungsseiten sind als Registerkarten ausgezeichnet, mit den Pfeiltasten bedienbar und melden, welcher Reiter gerade ausgewählt ist. Die aufklappbaren Abschnitte melden ihren Auf- und Zuklappzustand (WCAG 4.1.2).
- Veranstaltungskalender und Filterlisten. Die Trefferzahl in Veranstaltungskalender, Gastgeber- und Gastronomieverzeichnissen wird bei jeder Filteränderung angesagt, die Ergebnisliste meldet, während sie nachlädt (WCAG 4.1.3).
- Bildlinks. Links, die nur ein Bild umschließen – Galerien, Beitragsbilder, Vergrößerungen –, haben eine eigene Beschriftung erhalten. Screenreader lesen dort nicht länger die Dateiadresse vor (WCAG 2.4.4 / 4.1.2).
- Alternativtexte im Medienbestand. Der Bildbestand wurde vollständig durchgesehen und mit Alternativtexten versehen.
Geplante Maßnahmen und Zeitplan
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die verbleibenden Barrieren abzubauen. Vorgesehen sind insbesondere:
- Redaktionelle Durchsicht der älteren Alternativtexte auf Aussagekraft, beginnend mit den meistbesuchten Seiten und den Übersichtsseiten der Gastgeber und Gastronomiebetriebe.
- Nacherfassung der Alternativtexte für Bilder, die fest in ältere Beitragstexte eingefügt wurden.
- Bereitstellung von Transkripten für die Hörbeiträge der digitalen Stadtführung und von Untertiteln für Imagevideos.
- Schrittweise Umstellung von Formularen und Merkblättern von PDF auf barrierefreie Online-Formulare und HTML-Seiten.
- Prüfung, ob ergänzend ein freiwilliges Erklärvideo in Deutscher Gebärdensprache zu den zentralen Inhalten und zur Navigation dieser Website bereitgestellt werden kann.
- Schulung der Redaktion zu barrierefreier Inhaltspflege sowie verbindliche Vorgaben für neue Dokumente.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30. Juli 2026 erstellt.
Grundlage ist eine Selbstbewertung durch die Stadt Bad Weißenstadt am See mit fachlicher Unterstützung der mit der Entwicklung beauftragten Agentur. Geprüft wurden die Startseite, die zentralen Seitenvorlagen sowie eine Auswahl repräsentativer Unterseiten anhand der Anforderungen der BITV 2.0 und der EN 301 549. Eingesetzt wurden dabei automatisierte Prüfwerkzeuge sowie manuelle Tests der Tastaturbedienung, der Überschriftenstruktur und der Farbkontraste.
Die Angaben wurden zuletzt am 18. August 2026 überprüft. Dabei wurde die rechtliche Einordnung von Inhalten in Deutscher Gebärdensprache an § 9 Abs. 2 BayDiV angepasst. Die technische Mängelliste gibt den Stand nach der Überarbeitung vom 31. Juli 2026 wieder. Wir überprüfen und aktualisieren diese Erklärung mindestens einmal jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen der Website.
Barriere melden – Feedback und Kontakt
Sie haben auf unserer Website eine Barriere entdeckt? Ihnen sind Inhalte nicht zugänglich? Dann melden Sie sich bitte bei uns. Wir prüfen Ihren Hinweis und stellen Ihnen die gewünschten Informationen auf Wunsch in einer für Sie zugänglichen Form zur Verfügung.
Stadt Bad Weißenstadt am See
Kirchplatz 1
95163 Bad Weißenstadt am See
Telefon: +49 9253 950–0
Telefax: +49 9253 950–40
E‑Mail: st.weissenstadt@weissenstadt.de
Bitte beschreiben Sie möglichst genau, auf welcher Seite die Barriere auftritt und welche Schwierigkeiten Sie dabei hatten.
Durchsetzungsverfahren
Sollten wir Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen nicht oder nicht zufriedenstellend beantworten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für barrierefreie Informationstechnik in Bayern wenden. Diese prüft auf Antrag, ob die Anforderungen an die Barrierefreiheit eingehalten werden. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E‑Mail: bitv@ldbv.bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Ergänzend können Sie sich an die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung wenden: www.behindertenbeauftragte.bayern.de.
Diese Erklärung in Leichter Sprache
Das ist die Internet-Seite von der Stadt Bad Weißenstadt am See.
Die Internet-Seite heißt: www.weissenstadt.de
Was bedeutet barrierefrei?
Barriere-frei heißt: Alle Menschen können die Internet-Seite benutzen.
Auch Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel:
- Menschen, die schlecht sehen können.
- Menschen, die schlecht hören können.
- Menschen, die keine Maus benutzen können.
- Menschen, die schwere Texte schlecht verstehen.
Wie barriere-frei ist diese Internet-Seite?
Diese Internet-Seite ist zum Teil barriere-frei.
Wir haben schon viel verbessert.
Aber es gibt noch Probleme.
Das haben wir im Juli 2026 besser gemacht:
- Die Schrift auf dem großen Bild oben ist jetzt besser zu lesen.
- Das Video auf der Start-Seite kann man jetzt anhalten.
- Man kann die Seite besser mit der Tastatur bedienen.
- Alle Bilder haben jetzt eine Beschreibung.
Diese Probleme gibt es noch:
- Manche Bild-Beschreibungen sind alt.
Sie erklären das Bild nicht gut genug. - Viele PDF-Dokumente sind nicht barriere-frei.
Ein Vorlese-Programm kann sie nicht gut vorlesen. - Es gibt Videos und Ton-Aufnahmen ohne Text dazu.
Wir arbeiten an diesen Problemen.
Wir wollen die Internet-Seite besser machen.
Sie haben ein Problem gefunden?
Sagen Sie uns Bescheid.
Wir helfen Ihnen.
Wir schicken Ihnen die Informationen auch anders.
Zum Beispiel als einfachen Text.
Oder wir sagen Ihnen die Informationen am Telefon.
So erreichen Sie uns:
Stadt Bad Weißenstadt am See
Kirchplatz 1
95163 Bad Weißenstadt am See
Telefon: 0 92 53 / 950–0
E‑Mail: st.weissenstadt@weissenstadt.de
Sie bekommen keine Antwort von uns?
Manchmal dauert es zu lange.
Oder Sie sind mit unserer Antwort nicht zufrieden.
Nach 6 Wochen dürfen Sie sich beschweren.
Sie können sich hier beschweren:
Durchsetzungs-Stelle für barriere-freie Informations-Technik
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E‑Mail: bitv@ldbv.bayern.de
Die Beschwerde kostet kein Geld.
Erklärung in Deutscher Gebärdensprache
Für Gemeinden ist ein Erklärvideo in Deutscher Gebärdensprache nach § 9 Abs. 2 Satz 3 BayDiV empfohlen, aber nicht verpflichtend. Die Stadt prüft, ob ein solches Video im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten freiwillig bereitgestellt werden kann.
Wenn Sie Informationen in Deutscher Gebärdensprache benötigen, wenden Sie sich bitte an die oben genannten Kontaktdaten. Wir organisieren nach Möglichkeit eine geeignete Verständigung, zum Beispiel über einen Gebärdensprachdolmetscher oder eine schriftliche Auskunft.
Barrierefreiheit vor Ort
Diese Erklärung bezieht sich auf die digitale Barrierefreiheit unserer Website. Informationen zur barrierefreien Gestaltung unserer Einrichtungen, Wege und touristischen Angebote finden Sie auf der Seite Reisen für Alle. Barrieren im Stadtgebiet – etwa beschädigte Gehwege oder fehlende Absenkungen – können Sie uns über den Schadensmelder mitteilen.
