Erklä­rung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit der Website der Stadt Bad Weißenstadt nach BayDiV und BITV 2.0.

Stand der Ver­ein­bar­keit, bekann­te Bar­rie­ren, Feed­back & Durchsetzungsverfahren.

Die Stadt Bad Wei­ßen­stadt am See ist bemüht, ihren Inter­net­auf­tritt im Ein­klang mit der Baye­ri­schen Digi­tal­ver­ord­nung (Bay­DiV) in Ver­bin­dung mit dem Baye­ri­schen Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­setz (BayBGG) und der Richt­li­nie (EU) 2016/2102 bar­rie­re­frei zugäng­lich zu machen. Maß­stab sind die Anfor­de­run­gen des § 9 Abs. 1 Bay­DiV in Ver­bin­dung mit § 3 Abs. 1 bis 4 der Bar­rie­re­freie-Infor­ma­ti­ons­tech­nik-Ver­ord­nung (BITV 2.0) sowie der har­mo­ni­sier­ten euro­päi­schen Norm EN 301 549, die im Wesent­li­chen den Web Con­tent Acces­si­bi­li­ty Gui­de­lines (WCAG) 2.1 auf der Kon­for­mi­täts­stu­fe AA ent­spre­chen. Für zusätz­li­che Inhal­te in Deut­scher Gebär­den­spra­che und Leich­ter Spra­che gilt § 9 Abs. 2 BayDiV.

Gel­tungs­be­reich die­ser Erklärung

Die­se Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit gilt für die Web­site www​.weis​sen​stadt​.de ein­schließ­lich aller Unter­sei­ten in deut­scher und eng­li­scher Sprache.

Nicht von die­ser Erklä­rung erfasst sind eigen­stän­di­ge Ange­bo­te Drit­ter, die von unse­rer Web­site aus ver­linkt oder ein­ge­bun­den wer­den und nicht von der Stadt Bad Wei­ßen­stadt am See finan­ziert, ent­wi­ckelt oder kon­trol­liert wer­den. Für deren Bar­rie­re­frei­heit sind die jewei­li­gen Anbie­ter verantwortlich.

Stand der Ver­ein­bar­keit mit den Anforderungen

Die­se Web­site ist mit den genann­ten Anfor­de­run­gen teil­wei­se vereinbar.

Die Web­site wur­de im Jahr 2026 tech­nisch voll­stän­dig neu auf­ge­baut. Bar­rie­re­frei­heit war dabei von Beginn an ein Gestal­tungs­ziel: Die Sei­ten sind respon­siv, per Tas­ta­tur bedien­bar, mit Sprung­mar­ken, seman­ti­schen Berei­chen (Land­marks) und einer kla­ren Über­schrif­ten­struk­tur ausgestattet.

Nach der ers­ten Selbst­be­wer­tung Ende Juli 2026 haben wir die dabei fest­ge­stell­ten tech­ni­schen Bar­rie­ren in einer geziel­ten Über­ar­bei­tung abge­baut. Wel­che das im Ein­zel­nen waren, steht wei­ter unten unter „Bereits umge­setz­te Maß­nah­men“. Die ver­blei­ben­den Män­gel lie­gen über­wie­gend im Bestand an Inhal­ten und Doku­men­ten, der aus den Vor­gän­ger­ver­sio­nen der Web­site über­nom­men wur­de. Die Ver­ein­bar­keit ist daher noch nicht voll­stän­dig hergestellt.

Nicht bar­rie­re­freie Inhalte

1. Inhal­te, die mit den Anfor­de­run­gen nicht ver­ein­bar sind

  • Qua­li­tät ein­zel­ner Alter­na­tiv­tex­te für Bil­der. Der Medi­en­be­stand wur­de im Juli 2026 durch­gän­gig mit Alter­na­tiv­tex­ten ver­se­hen. Zwei Ein­schrän­kun­gen blei­ben: Ver­ein­zel­te, älte­re, über die Jah­re von Hand gepfleg­te Alter­na­tiv­tex­te geben teil­wei­se nur den Datei­na­men oder den Bild­ti­tel wie­der und beschrei­ben nicht, was auf dem Bild zu sehen ist. Und Bil­der, die vor län­ge­rer Zeit unmit­tel­bar in einen Bei­trags­text ein­ge­fügt wur­den, tra­gen ihren Alter­na­tiv­text fest im Text; die­se Bil­der erreicht die Nacherfas­sung in der Media­thek nicht. In bei­den Fäl­len kann ein Screen­rea­der den Bild­in­halt nicht oder nur unzu­rei­chend wie­der­ge­ben (Ver­stoß gegen WCAG 1.1.1). Wir arbei­ten die­sen Bestand schritt­wei­se durch.
  • Video­in­hal­te ohne Alter­na­ti­ven. Für Image­vi­de­os lie­gen bis­lang kei­ne Tran­skrip­te bzw. Unter­ti­tel vor (Ver­stoß gegen WCAG 1.2.1 bis 1.2.3).
  • PDF- und Office-Doku­men­te. Der über­wie­gen­de Teil der bereit­ge­stell­ten Doku­men­te – ins­be­son­de­re Sat­zun­gen, Ver­ord­nun­gen, For­mu­la­re, Pro­spek­te und Ver­an­stal­tungs­pro­gram­me – ist nicht getaggt und damit für Screen­rea­der nur ein­ge­schränkt oder gar nicht aus­wert­bar (Ver­stoß gegen WCAG 1.3.1 / 1.4.5).

2. Inhal­te, deren bar­rie­re­freie Gestal­tung eine unver­hält­nis­mä­ßi­ge Belas­tung darstellt

Auf unse­rer Web­site steht eine gro­ße Zahl an PDF-Doku­men­ten zum Abruf bereit, die über vie­le Jah­re ent­stan­den sind. Eine voll­stän­di­ge nach­träg­li­che Umar­bei­tung die­ses Alt­be­stands in bar­rie­re­freie Doku­men­te wür­de die per­so­nel­len und finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten einer Stadt unse­rer Grö­ße über­stei­gen. Wir beru­fen uns inso­weit auf die Aus­nah­me der unver­hält­nis­mä­ßi­gen Belas­tung nach Art. 5 der Richt­li­nie (EU) 2016/2102 in Ver­bin­dung mit der BayDiV.

Wir gehen dabei nach fol­gen­den Grund­sät­zen vor:

  • Neu ver­öf­fent­lich­te Doku­men­te wer­den schritt­wei­se bar­rie­re­frei erstellt.
  • Doku­men­te, die für lau­fen­de Ver­wal­tungs­ver­fah­ren benö­tigt wer­den – ins­be­son­de­re For­mu­la­re und gel­ten­de Sat­zun­gen –, wer­den vor­ran­gig überarbeitet.
  • Auf Anfra­ge stel­len wir Ihnen die Inhal­te ein­zel­ner Doku­men­te kurz­fris­tig in einer zugäng­li­chen Form zur Ver­fü­gung, zum Bei­spiel als rei­ne Text­da­tei, als bar­rie­re­freie Fas­sung oder münd­lich am Tele­fon. Die Kon­takt­da­ten fin­den Sie wei­ter unten.

3. Inhal­te, die nicht in den Anwen­dungs­be­reich der Vor­schrif­ten fallen

  • Inhal­te Drit­ter. Ein­ge­bun­de­ne Ange­bo­te, die weder von uns finan­ziert noch ent­wi­ckelt wer­den und nicht unse­rer Kon­trol­le unter­lie­gen – ins­be­son­de­re das Tou­ren­por­tal, die Web­cam-Über­tra­gun­gen, Kar­ten­diens­te sowie ein­ge­bet­te­te Vide­os exter­ner Plattformen.
  • Online-Kar­ten und Kar­ten­diens­te. Kar­ten, die der Navi­ga­ti­on die­nen. Die für die Anfahrt und Kon­takt­auf­nah­me wesent­li­chen Infor­ma­tio­nen – Anschrift, Tele­fon­num­mer, E‑Mail-Adres­se und Öff­nungs­zei­ten – stel­len wir zusätz­lich in Text­form bereit.
  • Live-Über­tra­gun­gen. Zeit­ba­sier­te Medi­en, die live über­tra­gen wer­den, ins­be­son­de­re die Webcams.
  • Archi­vier­te Inhal­te. Bei­trä­ge, Doku­men­te und Nach­rich­ten, die vor dem 23. Sep­tem­ber 2018 ver­öf­fent­licht und seit­her weder aktua­li­siert noch über­ar­bei­tet wur­den und die nicht für lau­fen­de Ver­wal­tungs­ver­fah­ren benö­tigt werden.
  • Kar­ten­ma­te­ri­al und Bild­da­tei­en in Doku­men­ten, soweit sie aus­schließ­lich illus­tra­ti­ven Cha­rak­ter haben und die zuge­hö­ri­ge Infor­ma­ti­on im Fließ­text ent­hal­ten ist.

Bereits umge­setz­te Maßnahmen

Beim Neu­auf­bau der Website

  • Voll­stän­di­ge Neu­ent­wick­lung der Web­site im Jahr 2026 auf Basis eines respon­si­ven, seman­tisch struk­tu­rier­ten Templates.
  • Sprung­mar­ke „Zum Inhalt sprin­gen“ am Sei­ten­an­fang zum Über­sprin­gen der Navi­ga­ti­on – auf allen Sei­ten­vor­la­gen ein­schließ­lich der Kampagnenseiten.
  • Durch­gän­gi­ge Aus­zeich­nung der Sei­ten­be­rei­che als Land­marks (Kopf­be­reich, Navi­ga­ti­on, Haupt­in­halt, Fußbereich).
  • Bedien­bar­keit der Navi­ga­ti­on, der Sprach­um­schal­tung und der inter­ak­ti­ven Ele­men­te per Tas­ta­tur, mit sicht­ba­rer Fokus­mar­kie­rung und Schlie­ßen von Menüs über die Escape-Taste.
  • Ein­heit­li­che, zwei­far­bi­ge Fokus­mar­kie­rung auf der gesam­ten Web­site, die sowohl auf hel­len Flä­chen als auch über Fotos erkenn­bar bleibt.
  • Aus­zeich­nung der Sei­ten­spra­che und der Sprach­wech­sel (lang- und hreflang-Attri­bu­te).
  • Rela­ti­ve Schrift­grö­ßen und ein respon­si­ves Lay­out, das sich an ver­grö­ßer­te Dar­stel­lung und klei­ne Bild­schir­me anpasst.
  • Beschrif­tung der For­mu­lar­fel­der und Schalt­flä­chen, ein­schließ­lich unsicht­ba­rer Beschrif­tun­gen für rein gra­fi­sche Bedienelemente.
  • Berück­sich­ti­gung der Sys­tem­ein­stel­lung für redu­zier­te Bewe­gung (prefers-reduced-motion) bei Animationen.
  • Bar­rie­re­ar­me Alter­na­ti­ven zur Kar­ten­dar­stel­lung durch Adress- und Kon­takt­an­ga­ben in Textform.
  • Aus­sa­ge­kräf­ti­ge Titel­an­ga­ben für alle ein­ge­bet­te­ten Rah­men (Kar­ten­dar­stel­lung, Web­cams, Videos).
  • Anpas­sung der Signal­far­be des Cor­po­ra­te Designs im Juli 2026: Schalt­flä­chen mit wei­ßer Schrift und rote Text­aus­zeich­nun­gen errei­chen jetzt ein Kon­trast­ver­hält­nis von min­des­tens 4,5:1.

In der Über­ar­bei­tung nach der Selbst­be­wer­tung (Juli 2026)

  • Schrift über dem Pan­ora­ma­bild. Die Flä­chen hin­ter der wei­ßen Schrift im Kopf­be­reich der Start­sei­te wur­den so weit abge­dun­kelt, dass das Kon­trast­ver­hält­nis auch über dem hells­ten denk­ba­ren Bild­aus­schnitt min­des­tens 4,5:1 beträgt. Der Kon­trast hängt damit nicht mehr davon ab, wel­cher Teil des Pan­ora­mas gera­de zu sehen ist (WCAG 1.4.3).
  • Über­schrif­ten­struk­tur. Die Glie­de­rung wur­de für alle Sei­ten­vor­la­gen über­prüft und ver­ein­heit­licht: Jede Sei­te hat genau eine Über­schrift ers­ter Ord­nung, die Abschnit­te der Start­sei­te haben eige­ne Über­schrif­ten, und es wer­den kei­ne Ebe­nen mehr über­sprun­gen (WCAG 1.3.1 / 2.4.6).
  • Aus­ge­blen­de­te Berei­che mit fokus­sier­ba­ren Inhal­ten. Geschlos­se­ne Berei­che – das Such­feld im Kopf­be­reich und die auf­klapp­ba­ren Abschnit­te der Ver­wal­tungs­sei­ten – sind jetzt auch für die Tas­ta­tur geschlos­sen. Der Fokus kann nicht mehr in unsicht­ba­re Inhal­te sprin­gen (WCAG 1.3.1 / 2.4.3 / 4.1.2).
  • Auto­ma­tisch star­ten­des Hin­ter­grund­vi­deo. Das Video im Kul­tur­be­reich der Start­sei­te hat eine Schalt­flä­che zum Anhal­ten und Fort­set­zen erhal­ten. Wer in sei­nem Sys­tem redu­zier­te Bewe­gung ein­ge­stellt hat, bekommt das Video von vorn­her­ein ange­hal­ten (WCAG 2.2.2).
  • Suche im Kopf­be­reich. Die Schalt­flä­che ist jetzt ein ech­tes Bedien­ele­ment und reagiert auf Ein­ga­be- und Leer­tas­te; das geöff­ne­te Such­fens­ter hält den Tas­ta­tur­fo­kus, mel­det sei­nen Zustand und gibt den Fokus beim Schlie­ßen an die Schalt­flä­che zurück (WCAG 2.1.1 / 2.4.3 / 4.1.2).
  • Regis­ter­kar­ten und auf­klapp­ba­re Abschnit­te. Die Rei­ter auf den Ver­wal­tungs­sei­ten sind als Regis­ter­kar­ten aus­ge­zeich­net, mit den Pfeil­tas­ten bedien­bar und mel­den, wel­cher Rei­ter gera­de aus­ge­wählt ist. Die auf­klapp­ba­ren Abschnit­te mel­den ihren Auf- und Zuklapp­zu­stand (WCAG 4.1.2).
  • Ver­an­stal­tungs­ka­len­der und Fil­ter­lis­ten. Die Tref­fer­zahl in Ver­an­stal­tungs­ka­len­der, Gast­ge­ber- und Gas­tro­no­mie­ver­zeich­nis­sen wird bei jeder Fil­ter­än­de­rung ange­sagt, die Ergeb­nis­lis­te mel­det, wäh­rend sie nach­lädt (WCAG 4.1.3).
  • Bild­links. Links, die nur ein Bild umschlie­ßen – Gale­rien, Bei­trags­bil­der, Ver­grö­ße­run­gen –, haben eine eige­ne Beschrif­tung erhal­ten. Screen­rea­der lesen dort nicht län­ger die Datei­adres­se vor (WCAG 2.4.4 / 4.1.2).
  • Alter­na­tiv­tex­te im Medi­en­be­stand. Der Bild­be­stand wur­de voll­stän­dig durch­ge­se­hen und mit Alter­na­tiv­tex­ten versehen.

Geplan­te Maß­nah­men und Zeitplan

Wir arbei­ten kon­ti­nu­ier­lich dar­an, die ver­blei­ben­den Bar­rie­ren abzu­bau­en. Vor­ge­se­hen sind insbesondere:

  • Redak­tio­nel­le Durch­sicht der älte­ren Alter­na­tiv­tex­te auf Aus­sa­ge­kraft, begin­nend mit den meist­be­such­ten Sei­ten und den Über­sichts­sei­ten der Gast­ge­ber und Gastronomiebetriebe.
  • Nacherfas­sung der Alter­na­tiv­tex­te für Bil­der, die fest in älte­re Bei­trags­tex­te ein­ge­fügt wurden.
  • Bereit­stel­lung von Tran­skrip­ten für die Hör­bei­trä­ge der digi­ta­len Stadt­füh­rung und von Unter­ti­teln für Imagevideos.
  • Schritt­wei­se Umstel­lung von For­mu­la­ren und Merk­blät­tern von PDF auf bar­rie­re­freie Online-For­mu­la­re und HTML-Seiten.
  • Prü­fung, ob ergän­zend ein frei­wil­li­ges Erklär­vi­deo in Deut­scher Gebär­den­spra­che zu den zen­tra­len Inhal­ten und zur Navi­ga­ti­on die­ser Web­site bereit­ge­stellt wer­den kann.
  • Schu­lung der Redak­ti­on zu bar­rie­re­frei­er Inhalts­pfle­ge sowie ver­bind­li­che Vor­ga­ben für neue Dokumente.

Erstel­lung die­ser Erklä­rung zur Barrierefreiheit

Die­se Erklä­rung wur­de am 30. Juli 2026 erstellt.

Grund­la­ge ist eine Selbst­be­wer­tung durch die Stadt Bad Wei­ßen­stadt am See mit fach­li­cher Unter­stüt­zung der mit der Ent­wick­lung beauf­trag­ten Agen­tur. Geprüft wur­den die Start­sei­te, die zen­tra­len Sei­ten­vor­la­gen sowie eine Aus­wahl reprä­sen­ta­ti­ver Unter­sei­ten anhand der Anfor­de­run­gen der BITV 2.0 und der EN 301 549. Ein­ge­setzt wur­den dabei auto­ma­ti­sier­te Prüf­werk­zeu­ge sowie manu­el­le Tests der Tas­ta­tur­be­die­nung, der Über­schrif­ten­struk­tur und der Farbkontraste.

Die Anga­ben wur­den zuletzt am 18. August 2026 über­prüft. Dabei wur­de die recht­li­che Ein­ord­nung von Inhal­ten in Deut­scher Gebär­den­spra­che an § 9 Abs. 2 Bay­DiV ange­passt. Die tech­ni­sche Män­gel­lis­te gibt den Stand nach der Über­ar­bei­tung vom 31. Juli 2026 wie­der. Wir über­prü­fen und aktua­li­sie­ren die­se Erklä­rung min­des­tens ein­mal jähr­lich sowie bei wesent­li­chen Ände­run­gen der Website.

Bar­rie­re mel­den – Feed­back und Kontakt

Sie haben auf unse­rer Web­site eine Bar­rie­re ent­deckt? Ihnen sind Inhal­te nicht zugäng­lich? Dann mel­den Sie sich bit­te bei uns. Wir prü­fen Ihren Hin­weis und stel­len Ihnen die gewünsch­ten Infor­ma­tio­nen auf Wunsch in einer für Sie zugäng­li­chen Form zur Verfügung.

Stadt Bad Wei­ßen­stadt am See
Kirch­platz 1
95163 Bad Wei­ßen­stadt am See

Tele­fon: +49 9253 950–0
Tele­fax: +49 9253 950–40
E‑Mail: st.​weissenstadt@​weissenstadt.​de

Bit­te beschrei­ben Sie mög­lichst genau, auf wel­cher Sei­te die Bar­rie­re auf­tritt und wel­che Schwie­rig­kei­ten Sie dabei hatten.

Durch­set­zungs­ver­fah­ren

Soll­ten wir Ihre Anfra­ge inner­halb von sechs Wochen nicht oder nicht zufrie­den­stel­lend beant­wor­ten, kön­nen Sie sich an die Durch­set­zungs­stel­le für bar­rie­re­freie Infor­ma­ti­ons­tech­nik in Bay­ern wen­den. Die­se prüft auf Antrag, ob die Anfor­de­run­gen an die Bar­rie­re­frei­heit ein­ge­hal­ten wer­den. Das Ver­fah­ren ist für Sie kostenfrei.

Durch­set­zungs- und Über­wa­chungs­stel­le für bar­rie­re­freie Infor­ma­ti­ons­tech­nik
Lan­des­amt für Digi­ta­li­sie­rung, Breit­band und Ver­mes­sung
IT-Dienst­leis­tungs­zen­trum des Frei­staats Bay­ern
St.-Martin-Straße 47
81541 Mün­chen

E‑Mail: bitv@​ldbv.​bayern.​de
Inter­net: www​.ldbv​.bay​ern​.de/​d​i​g​i​t​a​l​i​s​i​e​r​u​n​g​/​b​i​t​v​.​h​tml

Ergän­zend kön­nen Sie sich an die Beauf­trag­te der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung für die Belan­ge von Men­schen mit Behin­de­rung wen­den: www​.behin​der​ten​be​auf​trag​te​.bay​ern​.de.

Die­se Erklä­rung in Leich­ter Sprache

Das ist die Inter­net-Sei­te von der Stadt Bad Wei­ßen­stadt am See.
Die Inter­net-Sei­te heißt: www​.weis​sen​stadt​.de

Was bedeu­tet barrierefrei?

Bar­rie­re-frei heißt: Alle Men­schen kön­nen die Inter­net-Sei­te benut­zen.
Auch Men­schen mit Behin­de­rung.
Zum Bei­spiel:

  • Men­schen, die schlecht sehen können.
  • Men­schen, die schlecht hören können.
  • Men­schen, die kei­ne Maus benut­zen können.
  • Men­schen, die schwe­re Tex­te schlecht verstehen.

Wie bar­rie­re-frei ist die­se Internet-Seite?

Die­se Inter­net-Sei­te ist zum Teil bar­rie­re-frei.
Wir haben schon viel ver­bes­sert.
Aber es gibt noch Probleme.

Das haben wir im Juli 2026 bes­ser gemacht:

  • Die Schrift auf dem gro­ßen Bild oben ist jetzt bes­ser zu lesen.
  • Das Video auf der Start-Sei­te kann man jetzt anhalten.
  • Man kann die Sei­te bes­ser mit der Tas­ta­tur bedienen.
  • Alle Bil­der haben jetzt eine Beschreibung.

Die­se Pro­ble­me gibt es noch:

  • Man­che Bild-Beschrei­bun­gen sind alt.
    Sie erklä­ren das Bild nicht gut genug.
  • Vie­le PDF-Doku­men­te sind nicht bar­rie­re-frei.
    Ein Vor­le­se-Pro­gramm kann sie nicht gut vorlesen.
  • Es gibt Vide­os und Ton-Auf­nah­men ohne Text dazu.

Wir arbei­ten an die­sen Pro­ble­men.
Wir wol­len die Inter­net-Sei­te bes­ser machen.

Sie haben ein Pro­blem gefunden?

Sagen Sie uns Bescheid.
Wir hel­fen Ihnen.
Wir schi­cken Ihnen die Infor­ma­tio­nen auch anders.
Zum Bei­spiel als ein­fa­chen Text.
Oder wir sagen Ihnen die Infor­ma­tio­nen am Telefon.

So errei­chen Sie uns:

Stadt Bad Wei­ßen­stadt am See
Kirch­platz 1
95163 Bad Wei­ßen­stadt am See
Tele­fon: 0 92 53 / 950–0
E‑Mail: st.​weissenstadt@​weissenstadt.​de

Sie bekom­men kei­ne Ant­wort von uns?

Manch­mal dau­ert es zu lan­ge.
Oder Sie sind mit unse­rer Ant­wort nicht zufrie­den.
Nach 6 Wochen dür­fen Sie sich beschweren.

Sie kön­nen sich hier beschweren:

Durch­set­zungs-Stel­le für bar­rie­re-freie Infor­ma­ti­ons-Tech­nik
Lan­des­amt für Digi­ta­li­sie­rung, Breit­band und Ver­mes­sung
St.-Martin-Straße 47
81541 Mün­chen
E‑Mail: bitv@​ldbv.​bayern.​de

Die Beschwer­de kos­tet kein Geld.

Erklä­rung in Deut­scher Gebärdensprache

Für Gemein­den ist ein Erklär­vi­deo in Deut­scher Gebär­den­spra­che nach § 9 Abs. 2 Satz 3 Bay­DiV emp­foh­len, aber nicht ver­pflich­tend. Die Stadt prüft, ob ein sol­ches Video im Rah­men ihrer per­so­nel­len und finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten frei­wil­lig bereit­ge­stellt wer­den kann.

Wenn Sie Infor­ma­tio­nen in Deut­scher Gebär­den­spra­che benö­ti­gen, wen­den Sie sich bit­te an die oben genann­ten Kon­takt­da­ten. Wir orga­ni­sie­ren nach Mög­lich­keit eine geeig­ne­te Ver­stän­di­gung, zum Bei­spiel über einen Gebär­den­sprach­dol­met­scher oder eine schrift­li­che Auskunft.

Bar­rie­re­frei­heit vor Ort

Die­se Erklä­rung bezieht sich auf die digi­ta­le Bar­rie­re­frei­heit unse­rer Web­site. Infor­ma­tio­nen zur bar­rie­re­frei­en Gestal­tung unse­rer Ein­rich­tun­gen, Wege und tou­ris­ti­schen Ange­bo­te fin­den Sie auf der Sei­te Rei­sen für Alle. Bar­rie­ren im Stadt­ge­biet – etwa beschä­dig­te Geh­we­ge oder feh­len­de Absen­kun­gen – kön­nen Sie uns über den Scha­dens­mel­der mitteilen.